Unser Angebot für Ihre Selbstständigkeit
Krisenberatung bis 90% gefördert.
Eine Beratung (BAFA Beratung) für Unternehmen in Schwierigkeiten wird mit nur 10% Eigenanteil gefördert!
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Mikroliquidität jetzt sichern
Sie können nun auch Beratung und Umsetzungs- unterstützung für Ihre Liquiditätsengpässe von uns erhalten.
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Corona-Check
Unsere Berater helfen Ihnen, in nur 1-3 Modulen beruflich und persönlich neue Lösungswege zu beschreiten. Sinnvoll für z.B. Heilberufe, Berater, Coaches, die keine BAFA Beratung in Anspruch nehmen dürfen!
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Bis zu 90% geförderte Krisenberatung! JETZT UNVERBINDLICH ANFRAGEN: BAFA Beratung für "Unternehmen in Schwierigkeiten"
UNSER VORGEHEN:
- Kontaktaufnahme unter beratung(at)kiz.de. Schreiben Sie uns kurz Ihr Anliegen und wir melden uns.
- Quick Check Mail von KIZ an Sie zur Überprüfung der Voraussetzungen und Machbarkeit. Übersendung der benötigten Daten & Informationen.
- Telefonisches Erstgespräch: 15-minütiger telefonischer Austausch, Abstimmung zum weiteren Vorgehen.
- Gemeinsame Beantragung des Beratungskostenzuschusses.
- Nach Zusage der BAFA beginnt unsere Beratung (i.d.R. sofort bis 2 Tage). Die Beratung wird bis zu 25 Stunden in Anspruch nehmen. Auch können verschiedene Berater genutzt werden, um Beratungsschwerpunkte nach Ihren Bedürfnissen auszurichten.
IHR NUTZEN:
- Kurzfristiger Beratungsstart.
- Neuer Input für Ihr Geschäftsmodell und Ihre Geschäftsentwicklung.
- Nutzen Sie mehrere Spezialisten zu Ihren Fokusthemen.
MÖGLICHE THEMEN IN DER BERATUNG:
- Einnahmensicherung
- Ausgabenreduktion
- Soforthilfen, Liquiditätsberatung, Förderkredite
- Geschäftsmodellentwicklung
- Was kann ich jetzt tun: Maßnahmen-Perspektivplan erarbeiten
- Digitalisierung & Social Media
- Weitere Themen nach Ihren Wünschen
WICHTIGE INFOS DER BAFA ZUR FÖRDERFÄHIGKEIT:
Die „Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an:
- Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
- Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
- Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
- Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.
- Zusätzlich müssen Unternehmen in Schwierigkeiten die Voraussetzungen im Sinne von Nummer 20 Buchstabe a oder Nummer 20 Buchstabe b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.
- Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.
Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf:
- Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
- Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
- Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetrieben stehen.
- Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.
- Zu beachten ist des Weiteren, dass Beratungen von Unternehmen, z. B. Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur oder zu Inhalten, die gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 ausgeschlossen sind, nicht gefördert werden können.
➔ DIESE UNTERNEHMEN UND SELBSTSTÄNDIGEN KÖNNEN DAS AKTUELLE ANGEBOT „Corona-Check für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen“ nutzen
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Ihre Mikroliquidität jetzt sichern. Wir helfen Ihnen.
WAS BEDEUTET MIKROLIQUIDITÄT?:
Seit dem 03.04.2020 existiert das neue Förderprodukt „Hessen-Mikroliquidität“. Die WI-Bank Hessen bietet dabei Krisenhilfe für natürliche Personen (Einzel- und Kleinunternehmen) und für Angehörige der freien Berufe bis zu einer Unternehmensgröße von max. 50 Vollzeitmitarbeitern. Die Höhe des Darlehens darf dabei den krisenbedingten zusätzlichen Liquiditätsbedarf von 6 Monaten nach Eintritt der Corona-Krise (13. März 2020) nicht übersteigen. Finanziert werden Betriebsmittel für die Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Tätigkeit bzw. die Überbrückung des Zeitraums bis zur Wiederaufnahme.
Im Detail bedeutet das:
- Darlehensbetrag zwischen 3.000 Euro und 35.000 Euro.
- Fester Sollzinssatz 0,75 % p.a.
- 7 Jahre Laufzeit mit 2 tilgungsfreien Anlaufjahren.
- Jederzeit vollständige Rückzahlung möglich.
- Keine banküblichen Sicherheiten. Es ist kein notarielles Schuldversprechen abzugeben.
- Förderprogramm befristet bis 31.12.2020.
Weitere Infos und Antrag hier.
UNSER VORGEHEN:
- Kontaktaufnahme unter beratung(at)kiz.de. Schreiben Sie uns kurz Ihr Anliegen und wir melden uns.
- Quick Check Mail von KIZ an Sie zur Überprüfung der Voraussetzungen und Machbarkeit. Übersendung der benötigten Daten & Informationen.
- Telefonisches Erstgespräch: 15-minütiger telefonischer Austausch, Abstimmung zum weiteren Vorgehen.
- Begleitung bei der Beantragung des Kredits "Hessen-Mikroliquidität" bei der WI-Bank.
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Corona-Check für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen
ZIELE DES CORONA-CHECKS:
- Liquidität so weit wie möglich verbessern
- Einnahmen stabilisieren
- Ausgaben reduzieren
- Geld von außen (Fördermittel, Soforthilfe, EKS, uvm.)
- Persönliche Erfolge und Lösungen schaffen, um die Arbeits- und Handlungsfähigkeit sicherzustellen
- Sicherstellung der Maßnahmenumsetzung zu „SofortLiquidität“ (siehe Modul 2 unten)
UNSERE MODULE IM ÜBERBLICK:
Modul 1 – Offene Telefonsprechstunde
- Themen: Kurze Situationsanalyse, Bedarfsermittlung, Links zu Webseiten, E-Mail mit ersten Informationen
- Ergebnis: Kunden haben einen ersten Überblick und mehr Sicherheit
- Umfang: 1 kurzes Gespräch, ca. 15-25 Minuten.
Modul 2 – Check „SofortLiquidität“
- Einnahmen stabilisieren: Was geht online?
- Ausgaben reduzieren: Miete, Krankenkasse, Steuervorauszahlungen, Lieferanten, Wartungs-/Serviceverträge, Versicherungen: Beitragsanpassungen, Kredite, Ratenaussetzung, Kurzarbeit
- Geld von außen: EKS Anpassung, Soforthilfe beantragen, Sonstige Fördermittel prüfen, Kredite (Förderbanken, Mikrokredit, Privates Umfeld)
- Ergebnis: Maßnahmenplan
- Umfang: 2 Beratungstermine
Modul 3 – Check „Persönliche Situation“
- Begleitung bei der Umsetzung der Maßnahmen aus Modul 2
- Analyse der privaten Situation / Umfeld: Wohn-/Lebenssituation, Kinderbetreuung,
- Stabilisierende Kontakte
- Finanzen: Private Finanzen und Liquidität
- Struktur: Tagesstruktur, Wochenplan
- Perspektive: Wie kann ich die Corona-Zeit nutzen?
- Informationen und Medien: Bewusster Umgang mit Medien, Informationen sortieren
- Resilienz: Körperliche Leistungsfähigkeit beibehalten/erhöhen, Emotionale Stabilität steigern
- Ergebnis: Fortlaufende Aktualisierung/Erweiterung des Maßnahmenplans – Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen
- Umfang: 2 Beratungsstunden pro Woche, je 30 Minuten
KOSTEN:
- Modul 1: 25€
- Modul 2: 195€
- Modul 3: 390€
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